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Um die Frau Ihrer Wahl einzuladen, müssen Sie einige Dinge wissen und beachten damit Sie keine Zeit verlieren, sind hier die wichtigsten Punkte beschrieben.

 

Einladungsschreiben

Für das Einladungsschreiben müssen Sie Folgendes beachten. In jedem Bundesland gibt es unterschiedliche Formulare und Behörden, wo man das Einladungsschreiben beantragen kann. Bei der Abgabe des Antrags sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

 

Angaben der Frau genaue Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort (Region), Reisepass Nummer der russischen Frau

Eigene Unterlagen

Ihren Personalausweis

Ihren Mietvertrag

Einkommensnachweis der letzten 3 Monate

Gebühr ca. 20 € (kann von Stadt zu Stadt variieren)

Als Datum für den Besuchszeitraum geben Sie entweder das genaue Datum an oder Sie schreiben: 3 Monate ab Einreisedatum längster Zeitraum begrenzt auf ein Jahr.

 

Visum

 

Wenn Sie selber eine russische Frau besuchen wollen, wenden Sie sich bitte an die russische Botschaft. Dort erhalten Sie die notwendigen Informationen entsprechende Links finden Sie auf unseren Informationsseiten.

 

Auslandsüberweisung

 

Damit die russische Frau Sie besuchen kann, braucht Sie das Geld für Flugticket, Bahn oder Bus.Auf dem Formular für eine Auslandsüberweisung müssen Sie folgende Angaben machen .Wir raten aber versuchen Sie alles von Deutschland zu organisieren das ist leicht machbar und birgt kein großes Risiko da alles personenbezogen ist und nicht auf Dritte übertragbar ist.Sollten Sie doch Geld überweisen wollen dann müssen Sie das beachten.

 

Name und Anschrift der Empfängerin

Reisepass-Nr. der Empfängerin

Name der Empfänger-Bank (eventuell auch Zweigstelle)

SWIFT Code der Empfänger-Bank

Hilfreich ist auch eine Ordernummer der Empfänger-Bank

Bei einer Auslandsüberweisung verlangt Ihre Bank und die Bank des Empfängers Gebühren. Diese Gebühren sind zusammen ca. 25 €.

Damit die Frau in Russland den angegebenen Überweisungsbetrag auch erhält, müssen Sie bei Ihrer Bank angeben, dass Sie zusätzlich die Gebühren der Bank in Russland bezahlen.

Überweisen Sie den Betrag in US Dollar. Wenn sie eine andere Währung verwenden, braucht die russische Bank sehr lange (4 - 6 Wochen), um die Devisen zu beschaffen.

Eine andere Möglichkeit besteht durch Western Union bester Anbieter sind dort die Reisebanken da die Gebühren am niedrigsten sind aber auch die Deutsche Post bietet diesen Service an nur nicht so günstig . Der Vorteil von Western Union liegt das das die Frau das Geld schon nach 2 -3 Stunden in Empfang nehmen kann.

 

Reisekrankenversicherung

Sie müssen für Ihren Besuch aus dem Ausland eine Reise-Krankenversicherung abschließen.

Für einen Zeitraum von 2 Monaten bietet der ADAC eine Reise-Krankenversicherung für ca. 75 €. Diese Versicherung sollten Sie aus rechtlichen Gründen eine Woche vor Einreise der russischen Frau abschließen. 

 

Unterlagen für die Heirat in Deutschland verlangen eine Apostille

Russische Urkunden:

In Russland sind folgende Stellen zur Erteilung von Apostillen ermächtigt:

Das Ministerium der Justiz der RF erteilt Apostillen auf Dokumente, die von Organisationen und Einrichtungen ausgehen, die dem Justizministerium direkt unterstellt sind.

Das Ministerium der Justiz der zur RF gehörenden Republiken, die Justizorgane der Regionen, Gebiete, autonomer Gebilde, sowie der Städte Moskau und Sankt-Petersburg erteilen Apostillen auf Dokumente, die von ihnen direkt unterstellten Organen und Einrichtungen der Justiz sowie den entsprechenden gerichtlichen Organen der Republik, der Region, des Gebiets, des Bezirks, der Stadt ausgehen, und auf Kopien anderer Dokumente, die ebendort notariell beurkundet wurden.

Die Standesämter der zur RF gehörenden Republiken, die standesamtlichen Organe der Regions-, Gebiets- und Bezirkszentren, der Städte Moskau und Sankt-Petersburg erteilen Apostillen auf standesamtliche Urkunden, die direkt von diesen Organen und von ihnen unterstellten standesamtlichen Einrichtungen ausgehen.

Die Abteilung für Dokumentation und Auskünfte des Archivkomitees der RF erteilt Apostillen bei Dokumenten, die die zentralen staatlichen Archive Russlands ausgeben.

Die Archivorgane der autonomen Gebilde, die Archivabteilungen der Regionen und Gebiete erteilen Apostillen auf Dokumente, die die ihnen unterstellten Archive ausgeben.

Die Verwaltung für die Angelegenheiten der Generalstaatsanwaltschaft der RF erteilt Apostillen auf Dokumente, die von Organen der Staatsanwaltschaft ausgegebenen werden. 

 

Welche Dokumente benötigen wir?

Die Beschaffung der Dokumente beinhaltet zwei Schritte. Um in der Russischen Föderation zu heiraten benötigt man als Ausländer ein so genanntes Ehefähigkeitszeugnis gemäss § 1309 BGB. In diesem Dokument wird bestätigt, dass wir gegenwärtig nicht verheiratet sind und somit nach deutschem Recht im Ausland heiraten dürfen. Nun möchten aber auch die deutschen Behörden gerne wissen wem wir das "Jawort" geben werden. Hierzu benötigen wir eine Reihe von russischen Schriftstücken, die zum grössten Teil ins Deutsche übersetzt und legalisiert vorgelegt werden müssen. Nach welcher Norm die Dokumente übersetzt werden und wie die Legalisierung erfolgt, werden wir Ihnen selbstverständlich noch erklären. Die erforderlichen Dokumente unterscheiden sich häufig in den einzelnen deutschen Standesämtern. Es ist also unbedingt erforderlich eine Liste, zu erfragen. In der Regel bekommen Sie in Ihrem örtlichen Standesamt einen Laufzettel, in denen alle nötigen Dokumente beschrieben werden. Klären Sie bitte schon an dieser Stelle ein wichtiges Detail ab. Häufig unterscheiden sich von Standesamt zu Standesamt die Definitionen von "Übersetzung", "beglaubigte Übersetzung", "legalisierte Übersetzung" und Apostille". Man kann sich viele Wege sparen, wenn die Absprache hier auf den Punkt gebracht wird. Eine Erklärung der genannten Beglaubigungen, wie und wo genau man sie bekommt, finden Sie auf den folgenden Seiten.

Nachdem Sie in der Russischen Föderation geheiratet haben, beginnt der zweite Schritt, der Antrag auf Familienzusammenführung.

Um das Ehefähigkeitszeugnis beim deutschen Standesamt zu beantragen benötigen Sie in der Regel folgende russische Dokumente:

Kopie des Reisepass, übersetzt und legalisiert

Geburtsurkunde, legalisiert und übersetzt

Meldebescheinigung des örtlichen russischen Meldeamtes, nur übersetzt

Ledigkeitsbescheinigung vom russischen Standesamt,  legalisiert und übersetzt

Liegt eine vorherige Scheidung vor, so muss die Heiratsurkunde und Scheidungsurkunde legalisiert und übersetzt vorgelegt werden. Die Heiratsurkunde ist notwendig, da hier noch einmal mit einem Stempel die Aufhebung der Ehe bestätigt wird. Die Scheidungsurkunde muss ausserdem von der hiesigen deutschen Bezirksregierung anerkannt werden

Ist der zukünftige Ehepartner verwitwet, so muss der Totenschein übersetzt und legalisiert beigelegt werden

 

Der deutsche Partner muss beim Antrag auf ein Ehefähigkeitszeugnis folgende Unterlagen beibringen:

Personalausweis oder Reisepass

Geburtsurkunde

Meldebescheinigung

falls geschieden die Scheidungsurkunde

falls verwitwet der Totenschein

Wir weisen noch einmal gesondert darauf hin, dass die erforderlichen Dokumente von Standesamt zu Standesamt abweichen können. Bitte gehen Sie unbedingt im Vorfeld zu einer Beratung in das örtliche Standesamt und lassen Sie sich die notwendigen Dokumente auf einem Laufzettel notieren.

Das war der erste Schritt. Die Adressen der einzelnen Behörden in Russland, teils mit Öffnungszeiten, finden Sie im Anhang. Selbstverständlich ist uns auch eine vertrauenswürdige Agentur für Übersetzungen und Legalisierungen bekannt, die Ihnen einige Schwierigkeiten abnehmen kann. Die Adresse finden Sie im Anhang.

 

Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausschliesslich im Standesamt unseres Wohnortes ausgestellt. In den meisten Fällen war ein persönliches Erscheinen nicht notwendig, es reichte aus, eine Person des Vertrauens schriftlich zu bevollmächtigen. Die Unterlagen können somit bequem per DHL oder UPS nach Deutschland verschickt werden und das Standesamt erstellt in der Regel sofort das erforderliche Dokument. Versenden Sie jedoch auf keinem Fall die Originale, es ist strickt verboten diese ohne die dazugehörende Person ausser Landes zu schaffen. Der osteuropäische Zoll durchleuchtet die Sendungen und kann ohne weiteres feststellen um welche Papiere es sich im Umschlag handelt. Wir selbst haben diese Erfahrung machen müssen. Dem Standesamt reicht im Normalfall die beglaubigte Kopie und die Übersetzung.

Länger dauert es nur, wenn die Verlobte bereits verheiratet gewesen ist. In diesem Fall muss die Heiratsurkunde und die Scheidungsurkunde legalisiert und übersetzt werden. Diese Unterlagen sind der regionalen Bezirksregierung vorzulegen, da die Scheidung auch in Deutschland rechtmässig anerkannt werden muss. Klären Sie bitte mit dem Standesamt, bzw. mit der Bezirksregierung, ob die Vorlage der Originale notwendig ist, oder ob beglaubigte Kopien ausreichend sind.

Schicken oder bringen Sie alle erforderlichen Dokumente zum örtlichen Standesamt.

Entrichten Sie die Gebühr von ca. 55,00 Euro und nehmen Sie das Ehefähigkeitszeugnis im Idealfall gleich mit.

War Ihre Verlobte bereits verheiratet, legen Sie der in Ihrem Wohnort zuständigen Bezirksregierung die legalisierte Heiratsurkunde und die legalisierte Scheidungsurkunde mit beglaubigter / Übersetzter Kopie vor. Die Anerkennung kann bis zu drei Wochen dauern, kann aber mit ein paar freundlichen Worten in 10 Minuten fertig sein.

Auch hier ist es ratsam sich im Vorfeld bei den deutschen Behörden erklären zu lassen, welche Dokumente beigebracht werden müssen. Die von uns erklärten Anforderungen beschreiben den Regelfall, sind aber nicht massgebend für alle Wohnorte in Deutschland. Im Einzelfall kann es zu grossen Erleichterungen kommen.

 

Die legale Einreise nach Deutschland

Bürger der Russischen Föderation benötigen zur Einreise nach Deutschland ein Visum. Erst nach der legalen Einreise nach Deutschland wird die Aufenthaltsgenehmigung von der zuständigen Ausländerbehörde in Ihrem Wohnort ausgestellt. Das Visum, welches den Nachzug von Familienangehörigen erlaubt, bekommt Ihre Ehepartnerin nachdem ein "Antrag auf Familienzusammenführung" bei der Deutschen Botschaft gestellt wurde.

Um die russische Heiratsurkunde in Deutschland rechtskräftig zu machen, muss sie noch legalisiert werden. Hierzu wird die Urkunde zunächst bei der dem Hauptstandesamt überstellten Behörde, der Justizgebietsverwaltung, mit einer Apostille versehen. Das legalisierte Dokument wird nun von einem anerkanntem Dolmetscher übersetzt und bei der Konsularabteilung der Deutschen Botschaft beglaubigt. Dieser Weg ist erforderlich um den "Antrag auf Familienzusammenführung" zu stellen.

Zusätzlich werden noch folgende Unterlagen benötigt:

Zur Sicherheit lassen Sie sich aber bitte einen Laufzettel mit einer Auflistung aller erforderlichen Dokumente in der Visastelle der Deutschen Botschaft geben. Dort bekommen sie auch die auszufüllenden Formulare ausgehändigt. Der Laufzettel scheint notwendig, da in uns bekannten Fällen die erforderlichen Dokumente voneinander abwichen.

Antrag auf Familienzusammenführung in dreifacher Ausführung

drei Kopien der legalisierten Heiratsurkunde, sowie der Übersetzung

drei Passbilder des russischen Ehepartners

drei Kopien des Reisepasses, sowie der Übersetzung

drei Kopien des Inlandpasses mit der Propiska

für den Fall einer vorherigen Heirat vier Kopien der Scheidungsurkunde, sowie der Übersetzung

In den bekannten Fällen waren diese Unterlagen ausreichend, es wurde jedoch auch nach Kopien des Reisepasses des deutschen Staatsbürgers gefragt. Alle erforderlichen Dokumente sind jedoch noch aus dem Antrag auf das Ehefähigkeitszeugnis vorhanden und können leicht in der Nachbarschaft der Visastelle Kopiert werden. Ein Fotostudio ist auch vorhanden.

Bitte bedenken Sie, dass der Zutritt in die Botschaft nur ohne Taschen und Mobiltelefone möglich ist.

Der Antrag wird nun mit der diplomatischen Post nach Köln zum Bundesverwaltungsamt geschickt. Dort wird geprüft ob die einreisewillige Person in der Vergangenheit in Deutschland straffällig geworden ist oder ob eine Einreisesperre in Schengenstaaten vorliegt. Bei Eingang des Antrages wird Ihre örtliche Ausländerbehörde über den Eingang des Antrages informiert, was jedoch noch nicht ausreicht ein Visum ausgestellt zu bekommen. Erst wenn alle Unterlagen vollständig bei der Ausländerbehörde vorliegen, geht per Fax die Einwilligung an die Visastelle. Man kann den Weg der diplomatischen Post (etwa drei Wochen) aber auch verkürzen, indem man gegen einen Aufpreis den Antrag nach Köln faxen lässt. In einem bekannten Fall wurde die Einwilligung der Ausländerbehörde nach nur vier Tagen erteilt.

In einigen Städten ist es möglich eine so genannte Vorabbescheinigung von der Ausländerbehörde zu bekommen. Hierzu legen Sie vor der Hochzeit alle für eine Einreisezustimmung notwendigen Unterlagen vor. Im Falle der Vorabzustimmung wird dann beim Antrag auf Familienzusammenführung, nach Vorlage der legalisierten Heiratsurkunde, das Visum ausgestellt. In vielen Fällen versagte die Ausländerbehörde diese Vorabbescheinigung und bestand auf den Antrag auf Familienzusammenführung. Klären Sie bitte diese Frage mit der zuständigen Ausländerbehörde.

Es ist möglich sich über den Fortschritt des Visaantrages zu informieren. Rufen Sie hierfür beim Bundesverwaltungsamt in Köln unter der Rufnummer 0221- 7580 an und Sie erhalten unter Angabe der persönlichen Daten des Antragsstellers die gewünschte Information. Liegen die Unterlagen schon der zuständigen Ausländerbehörde vor, so kann man selbstverständlich auch dort den Vorgang abfragen und eventuell beschleunigen. Bitte begegnen Sie den Beamten der Ausländerbehörde genauso, wie Sie selbst behandelt werden möchten, bombardieren Sie nicht gleich mit Gesetzestexten und Forderungen, bleiben Sie freundlich und sachlich. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass man bei fairem Auftreten auch eine faire Behandlung erfährt, -und kein Beamter der ABH hat ein persönliches Interesse Ihnen Schwierigkeiten zu machen.

Nachdem die Ausländerbehörde die Einwilligung an die Visastelle der Deutschen Botschaft gefaxt hat, wird Ihre Ehefrau telefonisch informiert, dass das Visum zur Abholung bereitliegt. Ihre Frau kann nun legal nach Deutschland einreisen. Vor der Visastelle wird für verschiedene Busunternehmen geworben. Für einen Preis von nur 70-200 Euro kann Ihre Frau mit dem Bus nach Deutschland kommen. Flüge innerhalb der Russischen Föderation sind verhältnismäßig billig, so kostete uns ein Flug von Moskau nach Hrabarowsk (Nord-Koreanische Grenze) gerade 250 US$ Zugreisen und Flüge kann man sicher auch buchen, eine Adressenliste stellen wir im Anhang zur Verfügung.

Sicher ist die Hochzeit in der russischen Föderation nicht der einfachste Weg. Nur wird bei dieser Möglichkeit nicht nach Ihren finanziellen Verhältnissen oder nach geeignetem Wohnraum gefragt. Das Visum kann, anders als bei der Möglichkeit in Deutschland zu heiraten, aus diesen Gründen nicht verweigert werden. Im Klartext, wenn Sie in Deutschland heiraten wollen, müssen Sie zuerst die Hosen runterlassen bevor ein Heiratsvisum ausgestellt wird. Bei einer Heirat im Ausland muss der russischen Ehefrau das Visum erteilt werden.

Ein Sonderfall tritt ein, wenn der russische Partner Kinder hat. Beim Antrag auf Familienzusammenführung kann das Kind in den Antrag mit aufgenommen werden, die Grundlagen für die Zustimmung der Ausländerbehörde unterscheiden sich jedoch. Während einem Ehepartner eines deutschen Staatsbürgers das Visum nicht verweigert wird, muss bei einem Kind sichergestellt werden, dass es nicht wegen unzureichender Mittel zum Sozialfall wird. Sie müssen der Ausländerbehörde daher ausreichendem Wohnraum belegen und sicherstellen, dass der Lebensunterhalt des Kindes gesichert ist. Zusätzlich wird in einer notariellen Verpflichtungserklärung festgelegt, dass Sie sich unter Pfändbarkeit Ihres persönlichen Vermögens bereit erklären, für den Unterhalt des Kindes bis zum Ende seiner Ausbildung, höchstens aber bis zum 27. Lebensjahr, aufzukommen. Siehe auch: Ausländergesetz §17.

 

Anmeldung, Aufenthaltserlaubnis & Co.

Es scheint als würde die Bürokratie nie enden. Nach dem Antrag auf Familienzusammenführung wurde Ihrer Frau ein Einreisevisum für 90 Tage erteilt. Nachdem Sie nun endgültig in Deutschland zusammen leben können, sollten Sie noch kurzfristig ein paar Kleinigkeiten erledigen um Ihrer Frau den Eintritt in die neue Welt zu erleichtern.

Melden Sie bitte Ihre Frau möglichst schnell bei der örtlichen Meldebehörde unter Ihrer Adresse an. Hierfür benötigen Sie den Reisepass und die legalisierte Heiratsurkunde. Vielleicht nutzen Sie gleich hier die Möglichkeit Ihre Steuerklassen zu andern, schliesslich werden Sie von jetzt an steuerlich anders eingestuft. In der nächsten Zeit wird Ihre Frau kaum mehr verdienen als Sie, wir empfehlen daher für Sie die Steuerklasse drei und für Ihre Frau die Steuerklasse fünf. Anders sollte es geschehen wenn Sie Gewerbetreibender sind. In diesem Fall bekommen Sie die Steuerklasse fünf und Ihre Frau Klasse drei. Es kann durchaus sein, dass die Meldebehörde für die Änderung der Steuerklassen eine Arbeitserlaubnis voraussetzt, in der Regel wissen die Behörden jedoch, dass eine Arbeitserlaubnis erteilt wird nachdem der Aufenthaltstitel im Reisepass eingetragen wurde.

Nach der behördlichen Anmeldung gehen Sie zur Ausländerbehörde und legen die legalisierte Heiratsurkunde, den Reisepass und die Meldebescheinigung vor. Die Ausländerbehörde wird nun einen Aufenthaltstitel in den Pass des neuen Ehepartners kleben. Die Dauer der Aufenthaltsbefugnis richtet sich nach dem Ermessen des jeweiligen Beamten. Es kann sehr gut sein, dass nur eine einjährige Erlaubnis erteilt wird. Werden Sie nicht unruhig, in diesem Fall werden Sie lediglich nach Ablauf des Jahres belegen müssen, dass Sie noch verheiratet sind und zusammenleben. Hat der Beamte der Ausländerbehörde keinen Zweifel an Ihrer Loyalität, soll heissen, er schliesst eine Scheinehe aus, wird er eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis erteilen. Nach Ablauf dieser dreijährigen Frist ist keine Verlängerung notwendig, die erteile Befugnis gilt jetzt als unbegrenzt.

Mit den Aufenthaltstitel können Sie nun beim Arbeitsamt eine Arbeitserlaubnis beantragen und Sie können Ihre Frau als Arbeitssuchend registrieren. Ein Gespräch bei einem Arbeitsberater wird Ihnen zusätzlich Aufschluss geben, welche Möglichkeiten im Beruf Ihres Partners in Deutschland bestehen. Der Arbeitsberater hilft Ihnen gerne mit Informationen wie Sie z.B. Diplome in Deutschland anerkennen lassen können, oder in welchen Sprachschulen ein effektiver Deutschunterricht gegeben wird. Alles weitere liegt nun in Ihren Händen und ist sicher auch davon abhängig, wie Sie Ihrer Frau bei der Suche nach Arbeit und im Umgang mit den Behörden, helfen. Wir jedenfalls, wünschen in das Glück der Tüchtigen.

Die Schritte im Überblick:

Anmeldung bei der deutschen Meldebehörde, Sie benötigen die legalisierte Heiratsurkunde und den Reisepass

Bei der Ausländerbehörde bekommen Sie nun nach Vorlage der Heiratsurkunde, dem Reisepass und der Meldebescheinigung den Aufenthaltstitel

Beantragen Sie die Arbeitserlaubnis beim Arbeitsamt, Sie brauchen hierfür den Reisepass und eventuell die Heiratsurkunde

Melden Sie Ihre Frau als Arbeitssuchend und nehmen Sie an einem Beratungsgespräch teil

Gehen Sie zur besten Sprachschule der Stadt und ebnen Sie den Einstieg in eine neue Welt

 

 

 

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