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Um die Frau Ihrer Wahl einzuladen, müssen Sie einige Dinge
wissen und beachten damit Sie keine Zeit verlieren, sind hier die
wichtigsten Punkte beschrieben.
Einladungsschreiben
Für das Einladungsschreiben
müssen Sie Folgendes beachten. In jedem Bundesland gibt es unterschiedliche
Formulare und Behörden, wo man das Einladungsschreiben beantragen kann. Bei
der Abgabe des Antrags sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
Angaben der Frau genaue
Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort (Region), Reisepass Nummer der russischen
Frau
Eigene Unterlagen
Ihren Personalausweis
Ihren Mietvertrag
Einkommensnachweis der
letzten 3 Monate
Gebühr ca. 20 € (kann von
Stadt zu Stadt variieren)
Als Datum für den
Besuchszeitraum geben Sie entweder das genaue Datum an oder Sie schreiben:
3 Monate ab Einreisedatum längster Zeitraum begrenzt auf ein Jahr.
Visum
Wenn Sie selber eine
russische Frau besuchen wollen, wenden Sie sich bitte an die russische
Botschaft. Dort erhalten Sie die notwendigen Informationen entsprechende
Links finden Sie auf unseren Informationsseiten.
Auslandsüberweisung
Damit die russische Frau Sie
besuchen kann, braucht Sie das Geld für Flugticket, Bahn oder Bus.Auf dem
Formular für eine Auslandsüberweisung müssen Sie folgende Angaben machen
.Wir raten aber versuchen Sie alles von Deutschland zu organisieren das ist
leicht machbar und birgt kein großes Risiko da alles personenbezogen ist
und nicht auf Dritte übertragbar ist.Sollten Sie doch Geld überweisen
wollen dann müssen Sie das beachten.
Name und Anschrift der
Empfängerin
Reisepass-Nr. der Empfängerin
Name der Empfänger-Bank
(eventuell auch Zweigstelle)
SWIFT Code der Empfänger-Bank
Hilfreich ist auch eine
Ordernummer der Empfänger-Bank
Bei einer Auslandsüberweisung
verlangt Ihre Bank und die Bank des Empfängers Gebühren. Diese Gebühren
sind zusammen ca. 25 €.
Damit die Frau in Russland
den angegebenen Überweisungsbetrag auch erhält, müssen Sie bei Ihrer Bank
angeben, dass Sie zusätzlich die Gebühren der Bank in Russland bezahlen.
Überweisen Sie den Betrag in
US Dollar. Wenn sie eine andere Währung verwenden, braucht die russische
Bank sehr lange (4 - 6 Wochen), um die Devisen zu beschaffen.
Eine andere Möglichkeit
besteht durch Western Union bester Anbieter sind dort die Reisebanken da
die Gebühren am niedrigsten sind aber auch die Deutsche Post bietet diesen
Service an nur nicht so günstig . Der Vorteil von Western Union liegt das
das die Frau das Geld schon nach 2 -3 Stunden in Empfang nehmen kann.
Reisekrankenversicherung
Sie müssen für Ihren Besuch
aus dem Ausland eine Reise-Krankenversicherung abschließen.
Für einen Zeitraum von 2
Monaten bietet der ADAC eine Reise-Krankenversicherung für ca. 75 €. Diese
Versicherung sollten Sie aus rechtlichen Gründen eine Woche vor Einreise
der russischen Frau abschließen.
Unterlagen für die Heirat
in Deutschland verlangen eine Apostille
Russische Urkunden:
In Russland sind folgende
Stellen zur Erteilung von Apostillen ermächtigt:
Das Ministerium der Justiz
der RF erteilt Apostillen auf Dokumente, die von Organisationen und
Einrichtungen ausgehen, die dem Justizministerium direkt unterstellt sind.
Das Ministerium der Justiz
der zur RF gehörenden Republiken, die Justizorgane der Regionen, Gebiete,
autonomer Gebilde, sowie der Städte Moskau und Sankt-Petersburg erteilen
Apostillen auf Dokumente, die von ihnen direkt unterstellten Organen und
Einrichtungen der Justiz sowie den entsprechenden gerichtlichen Organen der
Republik, der Region, des Gebiets, des Bezirks, der Stadt ausgehen, und auf
Kopien anderer Dokumente, die ebendort notariell beurkundet wurden.
Die Standesämter der zur RF
gehörenden Republiken, die standesamtlichen Organe der Regions-, Gebiets-
und Bezirkszentren, der Städte Moskau und Sankt-Petersburg erteilen Apostillen
auf standesamtliche Urkunden, die direkt von diesen Organen und von ihnen
unterstellten standesamtlichen Einrichtungen ausgehen.
Die Abteilung für
Dokumentation und Auskünfte des Archivkomitees der RF erteilt Apostillen
bei Dokumenten, die die zentralen staatlichen Archive Russlands ausgeben.
Die Archivorgane der
autonomen Gebilde, die Archivabteilungen der Regionen und Gebiete erteilen
Apostillen auf Dokumente, die die ihnen unterstellten Archive ausgeben.
Die Verwaltung für die
Angelegenheiten der Generalstaatsanwaltschaft der RF erteilt Apostillen auf
Dokumente, die von Organen der Staatsanwaltschaft ausgegebenen
werden.
Welche Dokumente benötigen
wir?
Die Beschaffung der Dokumente
beinhaltet zwei Schritte. Um in der Russischen Föderation zu heiraten
benötigt man als Ausländer ein so genanntes Ehefähigkeitszeugnis gemäss §
1309 BGB. In diesem Dokument wird bestätigt, dass wir gegenwärtig nicht
verheiratet sind und somit nach deutschem Recht im Ausland heiraten dürfen.
Nun möchten aber auch die deutschen Behörden gerne wissen wem wir das
"Jawort" geben werden. Hierzu benötigen wir eine Reihe von
russischen Schriftstücken, die zum grössten Teil ins Deutsche übersetzt und
legalisiert vorgelegt werden müssen. Nach welcher Norm die Dokumente übersetzt
werden und wie die Legalisierung erfolgt, werden wir Ihnen
selbstverständlich noch erklären. Die erforderlichen Dokumente
unterscheiden sich häufig in den einzelnen deutschen Standesämtern. Es ist
also unbedingt erforderlich eine Liste, zu erfragen. In der Regel bekommen
Sie in Ihrem örtlichen Standesamt einen Laufzettel, in denen alle nötigen
Dokumente beschrieben werden. Klären Sie bitte schon an dieser Stelle ein
wichtiges Detail ab. Häufig unterscheiden sich von Standesamt zu Standesamt
die Definitionen von "Übersetzung", "beglaubigte
Übersetzung", "legalisierte Übersetzung" und
Apostille". Man kann sich viele Wege sparen, wenn die Absprache hier
auf den Punkt gebracht wird. Eine Erklärung der genannten Beglaubigungen,
wie und wo genau man sie bekommt, finden Sie auf den folgenden Seiten.
Nachdem Sie in der Russischen
Föderation geheiratet haben, beginnt der zweite Schritt, der Antrag auf
Familienzusammenführung.
Um das Ehefähigkeitszeugnis
beim deutschen Standesamt zu beantragen benötigen Sie in der Regel folgende
russische Dokumente:
Kopie des Reisepass,
übersetzt und legalisiert
Geburtsurkunde, legalisiert
und übersetzt
Meldebescheinigung des
örtlichen russischen Meldeamtes, nur übersetzt
Ledigkeitsbescheinigung vom
russischen Standesamt, legalisiert und übersetzt
Liegt eine vorherige
Scheidung vor, so muss die Heiratsurkunde und Scheidungsurkunde legalisiert
und übersetzt vorgelegt werden. Die Heiratsurkunde ist notwendig, da hier
noch einmal mit einem Stempel die Aufhebung der Ehe bestätigt wird. Die
Scheidungsurkunde muss ausserdem von der hiesigen deutschen
Bezirksregierung anerkannt werden
Ist der zukünftige Ehepartner
verwitwet, so muss der Totenschein übersetzt und legalisiert beigelegt
werden
Der deutsche Partner muss
beim Antrag auf ein Ehefähigkeitszeugnis folgende Unterlagen beibringen:
Personalausweis oder
Reisepass
Geburtsurkunde
Meldebescheinigung
falls geschieden die
Scheidungsurkunde
falls verwitwet der
Totenschein
Wir weisen noch einmal
gesondert darauf hin, dass die erforderlichen Dokumente von Standesamt zu
Standesamt abweichen können. Bitte gehen Sie unbedingt im Vorfeld zu einer
Beratung in das örtliche Standesamt und lassen Sie sich die notwendigen
Dokumente auf einem Laufzettel notieren.
Das war der erste Schritt.
Die Adressen der einzelnen Behörden in Russland, teils mit Öffnungszeiten,
finden Sie im Anhang. Selbstverständlich ist uns auch eine
vertrauenswürdige Agentur für Übersetzungen und Legalisierungen bekannt,
die Ihnen einige Schwierigkeiten abnehmen kann. Die Adresse finden Sie im
Anhang.
Das Ehefähigkeitszeugnis wird
ausschliesslich im Standesamt unseres Wohnortes ausgestellt. In den meisten
Fällen war ein persönliches Erscheinen nicht notwendig, es reichte aus,
eine Person des Vertrauens schriftlich zu bevollmächtigen. Die Unterlagen
können somit bequem per DHL oder UPS nach Deutschland verschickt werden und
das Standesamt erstellt in der Regel sofort das erforderliche Dokument.
Versenden Sie jedoch auf keinem Fall die Originale, es ist strickt verboten
diese ohne die dazugehörende Person ausser Landes zu schaffen. Der
osteuropäische Zoll durchleuchtet die Sendungen und kann ohne weiteres
feststellen um welche Papiere es sich im Umschlag handelt. Wir selbst haben
diese Erfahrung machen müssen. Dem Standesamt reicht im Normalfall die
beglaubigte Kopie und die Übersetzung.
Länger dauert es nur, wenn
die Verlobte bereits verheiratet gewesen ist. In diesem Fall muss die
Heiratsurkunde und die Scheidungsurkunde legalisiert und übersetzt werden.
Diese Unterlagen sind der regionalen Bezirksregierung vorzulegen, da die
Scheidung auch in Deutschland rechtmässig anerkannt werden muss. Klären Sie
bitte mit dem Standesamt, bzw. mit der Bezirksregierung, ob die Vorlage der
Originale notwendig ist, oder ob beglaubigte Kopien ausreichend sind.
Schicken oder bringen Sie
alle erforderlichen Dokumente zum örtlichen Standesamt.
Entrichten Sie die Gebühr von
ca. 55,00 Euro und nehmen Sie das Ehefähigkeitszeugnis im Idealfall gleich
mit.
War Ihre Verlobte bereits
verheiratet, legen Sie der in Ihrem Wohnort zuständigen Bezirksregierung
die legalisierte Heiratsurkunde und die legalisierte Scheidungsurkunde mit
beglaubigter / Übersetzter Kopie vor. Die Anerkennung kann bis zu drei Wochen
dauern, kann aber mit ein paar freundlichen Worten in 10 Minuten fertig
sein.
Auch hier ist es ratsam sich
im Vorfeld bei den deutschen Behörden erklären zu lassen, welche Dokumente
beigebracht werden müssen. Die von uns erklärten Anforderungen beschreiben
den Regelfall, sind aber nicht massgebend für alle Wohnorte in Deutschland.
Im Einzelfall kann es zu grossen Erleichterungen kommen.
Die legale Einreise nach
Deutschland
Bürger der Russischen
Föderation benötigen zur Einreise nach Deutschland ein Visum. Erst nach der
legalen Einreise nach Deutschland wird die Aufenthaltsgenehmigung von der
zuständigen Ausländerbehörde in Ihrem Wohnort ausgestellt. Das Visum,
welches den Nachzug von Familienangehörigen erlaubt, bekommt Ihre
Ehepartnerin nachdem ein "Antrag auf Familienzusammenführung" bei
der Deutschen Botschaft gestellt wurde.
Um die russische
Heiratsurkunde in Deutschland rechtskräftig zu machen, muss sie noch
legalisiert werden. Hierzu wird die Urkunde zunächst bei der dem
Hauptstandesamt überstellten Behörde, der Justizgebietsverwaltung, mit
einer Apostille versehen. Das legalisierte Dokument wird nun von einem
anerkanntem Dolmetscher übersetzt und bei der Konsularabteilung der
Deutschen Botschaft beglaubigt. Dieser Weg ist erforderlich um den "Antrag
auf Familienzusammenführung" zu stellen.
Zusätzlich werden noch
folgende Unterlagen benötigt:
Zur Sicherheit lassen Sie
sich aber bitte einen Laufzettel mit einer Auflistung aller erforderlichen
Dokumente in der Visastelle der Deutschen Botschaft geben. Dort bekommen
sie auch die auszufüllenden Formulare ausgehändigt. Der Laufzettel scheint
notwendig, da in uns bekannten Fällen die erforderlichen Dokumente
voneinander abwichen.
Antrag auf
Familienzusammenführung in dreifacher Ausführung
drei Kopien der legalisierten
Heiratsurkunde, sowie der Übersetzung
drei Passbilder des
russischen Ehepartners
drei Kopien des Reisepasses,
sowie der Übersetzung
drei Kopien des Inlandpasses
mit der Propiska
für den Fall einer vorherigen
Heirat vier Kopien der Scheidungsurkunde, sowie der Übersetzung
In den bekannten Fällen waren
diese Unterlagen ausreichend, es wurde jedoch auch nach Kopien des
Reisepasses des deutschen Staatsbürgers gefragt. Alle erforderlichen
Dokumente sind jedoch noch aus dem Antrag auf das Ehefähigkeitszeugnis
vorhanden und können leicht in der Nachbarschaft der Visastelle Kopiert
werden. Ein Fotostudio ist auch vorhanden.
Bitte bedenken Sie, dass der
Zutritt in die Botschaft nur ohne Taschen und Mobiltelefone möglich ist.
Der Antrag wird nun mit der
diplomatischen Post nach Köln zum Bundesverwaltungsamt geschickt. Dort wird
geprüft ob die einreisewillige Person in der Vergangenheit in Deutschland
straffällig geworden ist oder ob eine Einreisesperre in Schengenstaaten
vorliegt. Bei Eingang des Antrages wird Ihre örtliche Ausländerbehörde über
den Eingang des Antrages informiert, was jedoch noch nicht ausreicht ein
Visum ausgestellt zu bekommen. Erst wenn alle Unterlagen vollständig bei
der Ausländerbehörde vorliegen, geht per Fax die Einwilligung an die
Visastelle. Man kann den Weg der diplomatischen Post (etwa drei Wochen)
aber auch verkürzen, indem man gegen einen Aufpreis den Antrag nach Köln
faxen lässt. In einem bekannten Fall wurde die Einwilligung der
Ausländerbehörde nach nur vier Tagen erteilt.
In einigen Städten ist es
möglich eine so genannte Vorabbescheinigung von der Ausländerbehörde zu
bekommen. Hierzu legen Sie vor der Hochzeit alle für eine
Einreisezustimmung notwendigen Unterlagen vor. Im Falle der Vorabzustimmung
wird dann beim Antrag auf Familienzusammenführung, nach Vorlage der
legalisierten Heiratsurkunde, das Visum ausgestellt. In vielen Fällen
versagte die Ausländerbehörde diese Vorabbescheinigung und bestand auf den
Antrag auf Familienzusammenführung. Klären Sie bitte diese Frage mit der
zuständigen Ausländerbehörde.
Es ist möglich sich über den
Fortschritt des Visaantrages zu informieren. Rufen Sie hierfür beim
Bundesverwaltungsamt in Köln unter der Rufnummer 0221- 7580 an und Sie
erhalten unter Angabe der persönlichen Daten des Antragsstellers die
gewünschte Information. Liegen die Unterlagen schon der zuständigen
Ausländerbehörde vor, so kann man selbstverständlich auch dort den Vorgang
abfragen und eventuell beschleunigen. Bitte begegnen Sie den Beamten der
Ausländerbehörde genauso, wie Sie selbst behandelt werden möchten,
bombardieren Sie nicht gleich mit Gesetzestexten und Forderungen, bleiben
Sie freundlich und sachlich. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass man bei
fairem Auftreten auch eine faire Behandlung erfährt, -und kein Beamter der
ABH hat ein persönliches Interesse Ihnen Schwierigkeiten zu machen.
Nachdem die Ausländerbehörde
die Einwilligung an die Visastelle der Deutschen Botschaft gefaxt hat, wird
Ihre Ehefrau telefonisch informiert, dass das Visum zur Abholung bereitliegt.
Ihre Frau kann nun legal nach Deutschland einreisen. Vor der Visastelle
wird für verschiedene Busunternehmen geworben. Für einen Preis von nur
70-200 Euro kann Ihre Frau mit dem Bus nach Deutschland kommen. Flüge
innerhalb der Russischen Föderation sind verhältnismäßig billig, so kostete
uns ein Flug von Moskau nach Hrabarowsk (Nord-Koreanische Grenze) gerade
250 US$ Zugreisen und Flüge kann man sicher auch buchen, eine Adressenliste
stellen wir im Anhang zur Verfügung.
Sicher ist die Hochzeit in der
russischen Föderation nicht der einfachste Weg. Nur wird bei dieser
Möglichkeit nicht nach Ihren finanziellen Verhältnissen oder nach
geeignetem Wohnraum gefragt. Das Visum kann, anders als bei der Möglichkeit
in Deutschland zu heiraten, aus diesen Gründen nicht verweigert werden. Im
Klartext, wenn Sie in Deutschland heiraten wollen, müssen Sie zuerst die
Hosen runterlassen bevor ein Heiratsvisum ausgestellt wird. Bei einer
Heirat im Ausland muss der russischen Ehefrau das Visum erteilt werden.
Ein Sonderfall tritt ein,
wenn der russische Partner Kinder hat. Beim Antrag auf
Familienzusammenführung kann das Kind in den Antrag mit aufgenommen werden,
die Grundlagen für die Zustimmung der Ausländerbehörde unterscheiden sich
jedoch. Während einem Ehepartner eines deutschen Staatsbürgers das Visum
nicht verweigert wird, muss bei einem Kind sichergestellt werden, dass es
nicht wegen unzureichender Mittel zum Sozialfall wird. Sie müssen der
Ausländerbehörde daher ausreichendem Wohnraum belegen und sicherstellen, dass
der Lebensunterhalt des Kindes gesichert ist. Zusätzlich wird in einer
notariellen Verpflichtungserklärung festgelegt, dass Sie sich unter
Pfändbarkeit Ihres persönlichen Vermögens bereit erklären, für den
Unterhalt des Kindes bis zum Ende seiner Ausbildung, höchstens aber bis zum
27. Lebensjahr, aufzukommen. Siehe auch: Ausländergesetz §17.
Anmeldung,
Aufenthaltserlaubnis & Co.
Es scheint als würde die
Bürokratie nie enden. Nach dem Antrag auf Familienzusammenführung wurde
Ihrer Frau ein Einreisevisum für 90 Tage erteilt. Nachdem Sie nun endgültig
in Deutschland zusammen leben können, sollten Sie noch kurzfristig ein paar
Kleinigkeiten erledigen um Ihrer Frau den Eintritt in die neue Welt zu
erleichtern.
Melden Sie bitte Ihre Frau
möglichst schnell bei der örtlichen Meldebehörde unter Ihrer Adresse an.
Hierfür benötigen Sie den Reisepass und die legalisierte Heiratsurkunde.
Vielleicht nutzen Sie gleich hier die Möglichkeit Ihre Steuerklassen zu
andern, schliesslich werden Sie von jetzt an steuerlich anders eingestuft.
In der nächsten Zeit wird Ihre Frau kaum mehr verdienen als Sie, wir
empfehlen daher für Sie die Steuerklasse drei und für Ihre Frau die
Steuerklasse fünf. Anders sollte es geschehen wenn Sie Gewerbetreibender
sind. In diesem Fall bekommen Sie die Steuerklasse fünf und Ihre Frau
Klasse drei. Es kann durchaus sein, dass die Meldebehörde für die Änderung
der Steuerklassen eine Arbeitserlaubnis voraussetzt, in der Regel wissen
die Behörden jedoch, dass eine Arbeitserlaubnis erteilt wird nachdem der
Aufenthaltstitel im Reisepass eingetragen wurde.
Nach der behördlichen
Anmeldung gehen Sie zur Ausländerbehörde und legen die legalisierte
Heiratsurkunde, den Reisepass und die Meldebescheinigung vor. Die
Ausländerbehörde wird nun einen Aufenthaltstitel in den Pass des neuen
Ehepartners kleben. Die Dauer der Aufenthaltsbefugnis richtet sich nach dem
Ermessen des jeweiligen Beamten. Es kann sehr gut sein, dass nur eine
einjährige Erlaubnis erteilt wird. Werden Sie nicht unruhig, in diesem Fall
werden Sie lediglich nach Ablauf des Jahres belegen müssen, dass Sie noch
verheiratet sind und zusammenleben. Hat der Beamte der Ausländerbehörde
keinen Zweifel an Ihrer Loyalität, soll heissen, er schliesst eine
Scheinehe aus, wird er eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis erteilen. Nach
Ablauf dieser dreijährigen Frist ist keine Verlängerung notwendig, die
erteile Befugnis gilt jetzt als unbegrenzt.
Mit den Aufenthaltstitel
können Sie nun beim Arbeitsamt eine Arbeitserlaubnis beantragen und Sie
können Ihre Frau als Arbeitssuchend registrieren. Ein Gespräch bei einem
Arbeitsberater wird Ihnen zusätzlich Aufschluss geben, welche Möglichkeiten
im Beruf Ihres Partners in Deutschland bestehen. Der Arbeitsberater hilft
Ihnen gerne mit Informationen wie Sie z.B. Diplome in Deutschland
anerkennen lassen können, oder in welchen Sprachschulen ein effektiver
Deutschunterricht gegeben wird. Alles weitere liegt nun in Ihren Händen und
ist sicher auch davon abhängig, wie Sie Ihrer Frau bei der Suche nach
Arbeit und im Umgang mit den Behörden, helfen. Wir jedenfalls, wünschen in
das Glück der Tüchtigen.
Die Schritte im Überblick:
Anmeldung bei der deutschen
Meldebehörde, Sie benötigen die legalisierte Heiratsurkunde und den
Reisepass
Bei der Ausländerbehörde
bekommen Sie nun nach Vorlage der Heiratsurkunde, dem Reisepass und der
Meldebescheinigung den Aufenthaltstitel
Beantragen Sie die
Arbeitserlaubnis beim Arbeitsamt, Sie brauchen hierfür den Reisepass und
eventuell die Heiratsurkunde
Melden Sie Ihre Frau als
Arbeitssuchend und nehmen Sie an einem Beratungsgespräch teil
Gehen Sie zur besten
Sprachschule der Stadt und ebnen Sie den Einstieg in eine neue Welt
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